Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von SilentHire
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Ihre Nutzung der Plattform SilentHire (im Folgenden „Plattform“) als registrierte:r Nutzer:in – insbesondere als suchendes Unternehmen (Arbeitgeber) oder als Personalvermittler. SilentHire bringt suchende Unternehmen (Arbeitgeber) und Personalvermittler zur Besetzung konkreter Stellen zusammen, ohne selbst Vertragspartei der zwischen diesen geschlossenen Vermittlungs- oder Dienstleistungsverträge zu werden.
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Nutzungsverhältnisse zwischen SilentHire und Ihnen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Plattform.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen finden keine Anwendung, es sei denn, SilentHire hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt.
2. Vertragsparteien und B2B-Ausrichtung
(1) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Nutzung der Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Die Registrierung und Nutzung durch Verbraucher:innen im Sinne von § 13 BGB (private Zwecke) sowie durch Minderjährige ist ausgeschlossen.
3. Registrierung, Nutzerkonto, Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben voraus. Wenn Sie ein Unternehmen sind, geben Sie insbesondere Ihre Firmendaten an; wenn Sie als Personalvermittler auftreten, geben Sie an, in welcher rechtlichen Form Sie tätig sind (z. B. Agentur, Einzelunternehmen, Beratung).
(2) SilentHire kann Ihre Registrierung ablehnen oder Ihr Konto sperren, wenn Zweifel an Ihrer Identität, Seriosität oder gewerblichen Tätigkeit bestehen oder wenn ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt.
(3) Die Nutzungsvereinbarung über die Plattformnutzung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen.
(4) SilentHire kann die Nutzungsvereinbarung mit Ihnen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei schwerwiegenden Verstößen, Missbrauch, Falschangaben) bleibt unberührt.
(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung oder Sperrung kann Ihr Zugang zur Plattform sowie zu Funktionen Ihres Kontos eingeschränkt oder beendet werden. Bereits über die Plattform angebahnte oder geschlossene Verträge zwischen Unternehmen und Personalvermittlern bleiben hiervon unberührt.
(6) Für kostenpflichtige Abonnements, die Sie als Personalvermittler abschließt, gelten ergänzend die jeweils im Tarifmodell dargestellten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Im Zweifel gehen die im Tarifmodell ausgewiesenen Regelungen den allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts vor.
(7) Unternehmen können weitere Personen ihres Unternehmens als Teammitglieder einladen. Teammitglieder handeln auf der Plattform für das Unternehmen; das Unternehmen ist für ihr Handeln wie für eigenes verantwortlich.
4. Leistungen von SilentHire
(1) SilentHire stellt Ihnen eine technische Plattform bereit, auf der suchende Unternehmen anonymisierte Stellen veröffentlichen und Personalvermittler passende Kandidat:innen vorschlagen können.
(2) Unternehmen bleiben auf der Plattform zunächst anonym. Erst wenn ein Unternehmen ein vorgeschlagenes Profil akzeptiert und die Kontaktdaten freigibt, versendet SilentHire per E-Mail das Kandidat:innenprofil sowie die Kontaktdaten von Unternehmen und Personalvermittler an beide Parteien. Die weitere Kommunikation und der Vertragsabschluss erfolgen außerhalb der Plattform direkt zwischen Unternehmen und Personalvermittler.
(3) Personalvermittler können pro vorgeschlagenem Profil bei klassischer Vermittlung ein Vermittlungshonorar in Prozent des Zieljahresgehalts, bei Arbeitnehmerüberlassung einen Verrechnungspreis angeben. Diese Information wird dem Unternehmen transparent angezeigt.
(4) SilentHire selbst schuldet keine erfolgreiche Besetzung und wird nicht Vertragspartner:in von Vermittlungs-, Dienstleistungs- oder Arbeitsverträgen zwischen Unternehmen, Personalvermittlern oder Kandidat:innen. SilentHire übernimmt insbesondere keine Garantie für die Qualifikation, Verfügbarkeit oder Eignung von Kandidat:innen.
5. Plattformnutzung, unzulässige Inhalte und Missbrauch
(1) Sie dürfen die Plattform nur im Rahmen der vorgesehenen Funktionalitäten und ausschließlich zur Anbahnung von Vermittlungs- bzw. Recruitingprozessen nutzen.
(2) Es ist Ihnen insbesondere untersagt, die Plattform zu nutzen für:
- das Anbieten oder Ausschreiben rechtswidriger, sittenwidriger oder diskriminierender Stellen oder Inhalte,
- die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder sonstiger Sicherheitsvorkehrungen der Plattform,
- das systematische Auslesen, Speichern oder Weiterverarbeiten von Daten anderer Nutzer:innen (z. B. Scraping),
- Spam, massenhafte unpassende Ansprachen oder den Versuch, die Plattform zur Kaltakquise außerhalb der vorgesehenen Prozesse zu nutzen,
- jegliche Nutzung in der Absicht, Gebühren oder Geschäftsmodelle von SilentHire zu umgehen.
(3) SilentHire ist berechtigt, Inhalte (z. B. Stellenausschreibungen oder Profile) zu prüfen und im Falle von Verstößen ganz oder teilweise zu sperren oder zu entfernen. Ein Anspruch auf Freischaltung bestimmter Inhalte besteht nicht.
6. Pflichten der suchenden Unternehmen (Arbeitgeber)
Wenn Sie die Plattform als suchendes Unternehmen nutzen, verpflichten Sie sich insbesondere:
- nur echte und aktuell zu besetzende Stellen einzustellen und die Angaben zur Position sowie zum Anforderungsprofil nach bestem Wissen korrekt und vollständig zu machen,
- zu berücksichtigen, dass Personalvermittler für eine erfolgreiche Vermittlung bzw. Überlassung eine Vergütung verlangen (bei klassischer Vermittlung pro Profil in Prozent vom Zieljahresgehalt, bei Arbeitnehmerüberlassung als Verrechnungspreis),
- im Falle einer Einstellung bzw. eines Einsatzes aufgrund eines über SilentHire vorgeschlagenen Profils die mit dem Personalvermittler vereinbarte Vergütung (Vermittlungshonorar bzw. Verrechnungspreis) vollständig und fristgerecht zu zahlen – unabhängig davon, ob der weitere Austausch über die Plattform oder direkt per E-Mail/Telefon erfolgt,
- keine Umgehung der vereinbarten Vergütung zu versuchen, etwa indem ein vorgeschlagener Kandidat später ohne Einbindung des Personalvermittlers eingestellt, eingesetzt oder über andere Kanäle beauftragt wird,
- die Plattform nicht zur Umgehung bestehender Verträge mit anderen Dienstleistern zu nutzen und bei sensiblen Besetzungen datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Vorgaben einzuhalten,
- bei einem über SilentHire vorgeschlagenen Kandidatenprofil in der Kategorie „Arbeitnehmerüberlassung“ sich vor Abschluss des Überlassungsvertrags die Erlaubnisurkunde nach § 1 AÜG des jeweiligen Personalvermittlers vorlegen zu lassen und zu prüfen.
Hinweis: Verfügt der Personalvermittler nicht über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, kann nach §§ 9, 10 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen als Entleiher und der überlassenen Person entstehen; zusätzlich drohen Ihnen als Entleiher bußgeldrechtliche Konsequenzen nach § 16 AÜG. SilentHire lässt sich von Personalvermittlern, die Arbeitnehmerüberlassung anbieten, vor der Freischaltung einen Nachweis der Erlaubnis vorlegen und prüft diesen auf Plausibilität. Diese Prüfung ersetzt nicht Ihre eigene Prüfung als Entleiher; eine Gewähr für Bestand und Gültigkeit der Erlaubnis übernimmt SilentHire nicht (siehe Ziffer 7).
7. Pflichten der Personalvermittler
Wenn Sie die Plattform als Personalvermittler nutzen, verpflichten Sie sich insbesondere:
- Unternehmen nur solche Kandidat:innen vorzuschlagen, für die ein legitimes Vermittlungsinteresse besteht (z. B. Mandat, Suchauftrag oder dokumentiertes Einverständnis der Kandidat:innen),
- Angaben zu Kandidat:innen sorgfältig, wahrheitsgemäß und im Einklang mit dem Datenschutz (insbesondere mit wirksamen Einwilligungen und Informationspflichten) zu machen,
- für jedes vorgeschlagene Profil eine Vergütung festzulegen – bei klassischer Vermittlung ein Vermittlungshonorar in Prozent, bei Arbeitnehmerüberlassung einen Verrechnungspreis – und sicherzustellen, dass diese Kondition im weiteren Verlauf gegenüber dem Unternehmen konsistent bleibt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird,
- die von Unternehmen über SilentHire erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Besetzung der jeweiligen Stelle zu nutzen,
- im Falle der Nutzung der Kategorie „Arbeitnehmerüberlassung“ über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG zu verfügen, diese vor der Nutzung der Kategorie als Nachweis hochzuladen und SilentHire unverzüglich zu informieren, wenn die Erlaubnis widerrufen, zurückgenommen oder nicht verlängert wird. SilentHire prüft den Nachweis auf Plausibilität, übernimmt aber keine Gewähr für Bestand und Gültigkeit der Erlaubnis; die Verantwortung für die Einhaltung der arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Vorgaben liegt vollständig beim jeweiligen Personalvermittler.
8. Kundenschutz und Umgehungsverbot
(1) Sie verpflichten sich, die über SilentHire erlangten Kontakte (Unternehmen, Personalvermittler, Kandidat:innen) nicht gezielt in der Absicht zu verwenden, die Plattform oder etwaige Gebührenmodelle von SilentHire zu umgehen.
(2) Es ist insbesondere unzulässig, systematisch über SilentHire erlangte Kontakte außerhalb der Plattform zu nutzen, um identische oder vergleichbare Stellenbesetzungen abzuwickeln, die typischerweise über SilentHire laufen würden, ausschließlich zum Zweck der Umgehung.
(3) Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung zwischen Unternehmen und Personalvermittler bleibt den Parteien überlassen. SilentHire ist nicht Partei dieser Honorarvereinbarungen.
9. Vergütung und Zahlungsabwicklung
(1) Die Nutzung der Plattform ist für Sie als suchendes Unternehmen derzeit kostenlos. SilentHire behält sich vor, in Zukunft entgeltliche Modelle einzuführen. Hierüber werden Sie rechtzeitig informiert.
(2) Wenn Sie die Plattform als Personalvermittler nutzen, können Sie für den Zugang zur Plattform bzw. zu bestimmten Funktionen ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Die Konditionen (z. B. Monatspreise, Laufzeiten) werden im jeweiligen Tarifmodell transparent dargestellt.
(3) Zahlungsabwicklungen zwischen Personalvermittlern und Unternehmen (z. B. Vermittlungshonorare) finden grundsätzlich außerhalb der Plattform statt und liegen allein in der Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. SilentHire schuldet weder Inkasso noch rechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche.
(4) Soweit ein Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) für Abonnements oder andere Leistungen von SilentHire eingesetzt wird, gelten zusätzlich die Bedingungen dieses Zahlungsdienstleisters.
10. Haftung von SilentHire
(1) SilentHire haftet Ihnen gegenüber unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- sowie im Falle der Übernahme einer Garantie, soweit hierzu nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet SilentHire nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von SilentHire für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von SilentHire.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige reine Vermögensschäden besteht nur in den Fällen des Absatzes 1.
(6) SilentHire haftet nicht für Inhalte, Zusagen oder Vertragsbrüche zwischen Unternehmen und Personalvermittlern und übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Durchführung von Verträgen zwischen diesen Parteien.
11. Freistellung
Sie stellen SilentHire von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer:innen oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Ihre Nutzung der Plattform, durch von Ihnen eingestellte Inhalte (z. B. Stellen, Profile, Dokumente) oder durch sonstiges Verhalten von Ihnen im Zusammenhang mit der Plattform geltend machen.
Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe), soweit die Rechtsverletzung von Ihnen zu vertreten ist. Sie sind verpflichtet, SilentHire im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
12. Verfügbarkeit und Wartung
(1) SilentHire ist bemüht, eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf störungsfreien Betrieb besteht jedoch nicht.
(2) Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von SilentHire liegen (z. B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze), können zu kurzfristigen Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Erreichbarkeit führen.
13. Änderungen der AGB
(1) SilentHire behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Anpassung an gesetzliche Vorgaben, Erweiterung oder Änderung der Plattformfunktionen).
(2) Über Änderungen der AGB werden Sie in geeigneter Form in Textform informiert (z. B. per E-Mail oder In-App-Hinweis) und auf die wesentlichen Inhalte hingewiesen.
(3) Die geänderten AGB werden für Ihr bestehendes Nutzungsverhältnis erst wirksam, wenn Sie ihnen zustimmen. Wenn Sie den Änderungen nicht zustimmen möchten, kann SilentHire die Nutzungsvereinbarung mit angemessener Frist kündigen.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Nutzung der Plattform der Sitz des Betreibers von SilentHire. SilentHire bleibt berechtigt, Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: September 2026