Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform SilentHire (im Folgenden „Plattform“) durch registrierte Nutzer:innen – insbesondere suchende Unternehmen (Arbeitgeber) und Recruiter. SilentHire bringt suchende Unternehmen (Arbeitgeber) und Recruiter zur Besetzung konkreter Stellen zusammen, ohne selbst Vertragspartei der zwischen diesen geschlossenen Vermittlungs- oder Dienstleistungs- verträge zu werden.

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Nutzungsverhältnisse zwischen SilentHire und den registrierten Nutzer:innen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Plattform.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer:innen finden keine Anwendung, es sei denn, SilentHire hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsparteien und B2B-Ausrichtung

(1) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Nutzung der Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Die Registrierung und Nutzung durch Verbraucher:innen im Sinne von § 13 BGB (private Zwecke) sowie durch Minderjährige ist ausgeschlossen.

3. Registrierung, Nutzerkonto, Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben voraus. Unternehmen geben insbesondere ihre Firmendaten an; Recruiter geben an, in welcher rechtlichen Form sie tätig sind (z. B. Agentur, Einzelunter- nehmen, Beratung).

(2) SilentHire kann Registrierungen ablehnen oder Konten sperren, wenn Zweifel an der Identität, Seriosität oder gewerblichen Tätigkeit bestehen oder wenn ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt.

(3) Die Nutzungsvereinbarung über die Plattformnutzung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nutzer:innen können sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z. B. E-Mail) kündigen.

(4) SilentHire kann die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei schwerwiegenden Verstößen, Missbrauch, Falschangaben) bleibt unberührt.

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung oder Sperrung kann der Zugang zur Plattform sowie zu Funktionen des Kontos eingeschränkt oder beendet werden. Bereits über die Plattform angebahnte oder geschlossene Verträge zwischen Unternehmen und Recruitern bleiben hiervon unberührt.

4. Leistungen von SilentHire

(1) SilentHire stellt eine technische Plattform bereit, auf der suchende Unternehmen anonymisierte Stellen veröffentlichen und Recruiter passende Kandidat:innen vorschlagen können.

(2) Unternehmen bleiben auf der Plattform zunächst anonym. Erst wenn ein Unternehmen ein vorgeschlagenes Profil akzeptiert und die Kontaktdaten freigibt, versendet SilentHire per E-Mail das Kandidatenprofil sowie die Kontaktdaten von Unternehmen und Recruiter an beide Parteien. Die weitere Kommunikation und der Vertragsabschluss erfolgen außerhalb der Plattform direkt zwischen Unternehmen und Recruiter.

(3) Recruiter können pro vorgeschlagenem Profil ein Vermittlungshonorar in Prozent des Zieljahresgehalts angeben. Diese Information wird dem Unternehmen transparent angezeigt.

(4) SilentHire selbst schuldet keine erfolgreiche Besetzung und wird nicht Vertragspartner:in von Vermittlungs-, Dienstleistungs- oder Arbeitsverträgen zwischen Unternehmen, Recruitern oder Kandidat:innen. SilentHire übernimmt insbesondere keine Garantie für die Qualifikation, Verfügbarkeit oder Eignung von Kandidat:innen.

5. Plattformnutzung, unzulässige Inhalte und Missbrauch

(1) Die Plattform darf nur im Rahmen der vorgesehenen Funktionalitäten und ausschließlich zur Anbahnung von Vermittlungs- bzw. Recruitingprozessen genutzt werden.

Es ist insbesondere untersagt, die Plattform zu nutzen für:

  • das Anbieten oder Ausschreiben rechtswidriger, sittenwidriger oder diskriminierender Stellen oder Inhalte,
  • die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder sonstiger Sicherheitsvorkehrungen der Plattform,
  • das systematische Auslesen, Speichern oder Weiterverarbeiten von Daten anderer Nutzer:innen (z. B. Scraping),
  • Spam, massenhafte unpassende Ansprachen oder den Versuch, die Plattform zur Kaltakquise außerhalb der vorgesehenen Prozesse zu nutzen,
  • jegliche Nutzung in der Absicht, Gebühren oder Geschäftsmodelle von SilentHire zu umgehen.

(2) SilentHire ist berechtigt, Inhalte (z. B. Stellenausschreibungen oder Profile) zu prüfen und im Falle von Verstößen ganz oder teilweise zu sperren oder zu entfernen. Ein Anspruch auf Freischal- tung bestimmter Inhalte besteht nicht.

6. Pflichten der suchenden Unternehmen (Arbeitgeber)

  • Unternehmen verpflichten sich, nur echte und aktuell zu besetzende Stellen einzustellen und die Angaben zur Position sowie zum Anforderungsprofil nach bestem Wissen korrekt und vollständig zu machen.
  • Unternehmen berücksichtigen, dass Recruiter für eine erfolgreiche Vermittlung ein Vermittlungshonorar verlangen, welches pro Profil in Prozent vom Zieljahresgehalt angegeben wird.
  • Kommt es aufgrund eines über SilentHire vorgeschlagenen Profils zu einer Einstellung (unabhängig davon, ob der weitere Austausch über die Plattform oder direkt per E-Mail/Telefon erfolgt), verpflichtet sich das Unternehmen, das mit dem Recruiter vereinbarte Vermittlungshonorar vollständig und fristgerecht zu zahlen.
  • Eine Umgehung des vereinbarten Vermittlungshonorars – etwa indem ein vorgeschlagener Kandidat später ohne Einbindung des Recruiters oder über andere Kanäle eingestellt wird – ist unzulässig. In einem solchen Fall kann der Recruiter die vereinbarte Vergütung dennoch geltend machen.
  • Unternehmen verpflichten sich, die Plattform nicht zur Umgehung bestehender Verträge mit anderen Dienstleistern zu nutzen und bei sensiblen Besetzungen datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Vorgaben einzuhalten.

7. Pflichten der Recruiter

  • Recruiter verpflichten sich, Unternehmen nur solche Kandidat:innen vorzuschlagen, für die ein legitimes Vermittlungsinteresse besteht (z. B. Mandat, Suchauftrag oder dokumentiertes Einverständnis der Kandidat:innen).
  • Angaben zu Kandidat:innen müssen sorgfältig, wahrheitsgemäß und im Einklang mit dem Datenschutz (insbesondere mit wirksamen Einwilligungen und Informationspflichten) erfolgen.
  • Recruiter legen für jedes vorgeschlagene Profil ein Vermittlungshonorar in Prozent fest und stellen sicher, dass diese Kondition im weiteren Verlauf gegenüber dem Unternehmen konsistent bleibt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  • Recruiter verpflichten sich, die von Unternehmen über SilentHire erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Besetzung der jeweiligen Stelle zu nutzen.

8. Kundenschutz und Umgehungsverbot

(1) Nutzer:innen verpflichten sich, die über SilentHire erlangten Kontakte (Unternehmen, Recruiter, Kandidat:innen) nicht gezielt in der Absicht zu verwenden, die Plattform oder etwaige Gebührenmodelle von SilentHire zu umgehen.

(2) Es ist insbesondere unzulässig, systematisch über SilentHire erlangte Kontakte außerhalb der Plattform zu nutzen, um identische oder vergleichbare Stellenbesetzungen abzuwickeln, die typischerweise über SilentHire laufen würden, ausschließlich zum Zweck der Umgehung.

(3) Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung zwischen Unternehmen und Recruiter bleibt den Parteien überlassen. SilentHire ist nicht Partei dieser Honorarvereinbarungen.

9. Vergütung und Zahlungsabwicklung

  • Die Nutzung der Plattform ist für suchende Unternehmen derzeit kostenlos. SilentHire behält sich vor, in Zukunft entgeltliche Modelle einzuführen. Hierüber werden Unternehmen rechtzeitig informiert.
  • Recruiter können für den Zugang zur Plattform bzw. zu bestimmten Funktionen ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Die Konditionen (z. B. Monatspreise, Laufzeiten) werden im jeweiligen Tarifmodell transparent dargestellt.
  • Zahlungsabwicklungen zwischen Recruitern und Unternehmen (z. B. Vermittlungshonorare) finden grundsätzlich außerhalb der Plattform statt und liegen allein in der Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. SilentHire schuldet weder Inkasso noch rechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche.
  • Soweit ein Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) für Abonnements oder andere Leistungen von SilentHire eingesetzt wird, gelten zusätzlich die Bedingungen dieses Zahlungsdienstleisters.

10. Haftung von SilentHire

(1) SilentHire haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SilentHire, ihren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet SilentHire nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz beruhen.

(4) SilentHire haftet nicht für Inhalte, Zusagen oder Vertragsbrüche zwischen Unternehmen und Recruitern und übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Durchführung von Verträgen zwischen diesen Parteien.

11. Freistellung

Nutzer:innen stellen SilentHire von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer:innen oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Plattform, durch eingestellte Inhalte (z. B. Stellen, Profile, Dokumente) oder durch sonstiges Verhalten der Nutzer:innen im Zusammenhang mit der Plattform geltend machen.

Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe), soweit die Rechtsverletzung von dem:der Nutzer:in zu vertreten ist. Nutzer:innen sind verpflichtet, SilentHire im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

12. Verfügbarkeit und Wartung

(1) SilentHire ist bemüht, eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf störungsfreien Betrieb besteht jedoch nicht.

(2) Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von SilentHire liegen (z. B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze), können zu kurzfristigen Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Erreichbarkeit führen.

13. Änderungen der AGB

(1) SilentHire behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Anpassung an gesetzliche Vorgaben, Erweiterung der Plattformfunktionen).

(2) Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer:innen in geeigneter Form informiert (z. B. per E-Mail oder In-App-Hinweis). Die weitere Nutzung der Plattform nach Mitteilung der Änderungen gilt als Zustimmung zu den angepassten AGB, sofern nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprochen wird. Im Falle eines Widerspruchs kann SilentHire die Nutzungsvereinbarung kündigen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Nutzung der Plattform der Sitz des Betreibers von SilentHire.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: 2025