Warum SilentHire?

SilentHire verbindet Personalvermittler, Headhunter, Personaldienstleister und suchende Unternehmen über anonyme Stellen, transparente Konditionen – Honorarsatz in % bei Vermittlung, Verrechnungspreis bei Arbeitnehmerüberlassung – und eine klare E-Mail-Kontaktfreigabe – ganz ohne Kaltakquise und unpassende Anfragen.

Für Personalvermittler

Sie sehen anonymisierte, echte Vakanzen und können passende Kandidat:innen mit Ihrem eigenen Honorarsatz in % vorstellen. Wenn ein Unternehmen Ihr Kandidatenprofil akzeptiert, erhalten beide Seiten das Kandidatenprofil und die Kontaktdaten per E-Mail – und arbeiten danach direkt weiter.

Für suchende Unternehmen

Sie bleiben anonym, bis ein Kandidatenprofil Sie überzeugt. Akzeptieren Sie den Vorschlag und die Honorarkonditionen, gibt SilentHire den Kontakt per E-Mail frei – beide Seiten erhalten Kandidatenprofil + Kontaktdaten und führen alles Weitere direkt außerhalb der Plattform.

SilentHire im Vergleich: Mehrwert für beide Seiten

Links die Sicht der Personalvermittler, rechts die der suchenden Unternehmen – dieselbe Plattform, aber unterschiedliche Vorteile.

5 Gründe für Personalvermittler

  1. Nur echte Mandate: Sie sehen nur Stellen, bei denen wirklich Bedarf besteht – keine „mal schauen“-Anfragen.
  2. Sie setzen Ihre Konditionen: Für jedes vorgeschlagene Kandidatenprofil hinterlegen Sie Ihren Honorarsatz in % des Jahresbruttos – bei Arbeitnehmerüberlassung stattdessen Ihren Verrechnungspreis (meist einen Stundensatz). Unternehmen sehen das transparent, bevor sie freigeben.
  3. Keine Kaltakquise: Sie bewerben sich nicht blind bei Unternehmen – Sie reagieren auf konkrete, anonymisierte Suchen.
  4. Fairer Wettbewerb: Nicht wer zuerst anruft, sondern wer das passende Kandidatenprofil liefert, bekommt den Zuschlag – gute Arbeit gewinnt.
  5. 100 % Ihres Honorars: SilentHire nimmt keine Provision – Sie zahlen nur ein festes Abo und können vorher 30 Tage kostenlos testen.

5 Gründe für suchende Unternehmen

  1. Diskrete Suche: Ihr Firmenname bleibt zunächst verborgen – ideal bei sensiblen Besetzungen oder vertraulichen Projekten.
  2. Transparente Konditionen pro Kandidatenprofil: Personalvermittler geben ihren Honorarsatz in % pro vorgeschlagenem Kandidatenprofil an – bei Arbeitnehmerüberlassung ihren Verrechnungspreis (meist einen Stundensatz). Sie entscheiden für jedes Kandidatenprofil, ob Sie zu diesen Konditionen freigeben.
  3. Ein Briefing, viele Spezialisten: Sie stellen die Rolle einmal ein und erreichen mehrere passende Personalvermittler, ohne zig Agenturen einzeln zu steuern – und ohne Exklusivbindung.
  4. Kostenlos für Unternehmen: Keine Plattformgebühr. Sie zahlen nur das vereinbarte Honorar bzw. den Verrechnungspreis an den Personalvermittler – und nur bei erfolgreicher Vermittlung bzw. laufendem Einsatz.
  5. Geprüft und dokumentiert: Jeder Lebenslauf wird vor der Zustellung automatisch auf Kontaktdaten geprüft, das Einverständnis der Kandidat:innen ist mit Zeitpunkt dokumentiert – und alle Vorschläge und Freigaben sind für Sie jederzeit einsehbar.

Vermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung – wo liegt der Unterschied?

Beide Modelle laufen über denselben anonymen Prozess auf SilentHire – nur wie sich Unternehmen und Personalvermittler bzw. Personaldienstleister über den Preis einigen, unterscheidet sich. Jede Stelle ist klar als eine der beiden Job-Arten gekennzeichnet.

Klassische Vermittlung (inkl. Headhunting)

  • Festanstellung: Der/die Kandidat:in wechselt direkt zum suchenden Unternehmen.
  • Honorarsatz in %: Der/die Personalvermittler:in gibt bei jedem Kandidatenprofil den Satz an (üblich 15–30 % des Jahresbruttos) – das Unternehmen sieht ihn, bevor es freigibt.
  • Einmaliges Erfolgshonorar: Die Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Besetzung, auf Basis des vereinbarten Satzes.

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

  • Kein Arbeitgeberwechsel: Der/die Kandidat:in bleibt beim Personaldienstleister angestellt und wird nur beim Unternehmen eingesetzt.
  • Verrechnungspreis statt %-Satz: Der/die Personaldienstleister:in nennt den Preis (meist einen Stundensatz) direkt in der Anfrage – nicht als Prozentsatz vom Jahresgehalt, und nicht vom Unternehmen vorgegeben.
  • Voraussetzung § 1 AÜG: Der/die Personaldienstleister:in weist die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im eigenen Profil nach – SilentHire prüft den Nachweis, bevor Überlassungs-Stellen freigeschaltet werden.

Unternehmen legen beim Veröffentlichen fest, ob eine Stelle als Vermittlung oder als Überlassung ausgeschrieben ist – erkennbar am Badge auf jedem anonymisierten Job.

Rückfragen klären, bevor jemand seine Identität preisgibt

Zu jedem eingereichten Kandidatenprofil gibt es einen anonymen Chat direkt auf SilentHire – ideal, um offene Fragen zu klären, bevor eine Seite sich für die Kontaktfreigabe entscheidet.

Nachrichten bleiben bis zur Kontaktfreigabe anonym — E-Mail, Telefonnummern und Links werden automatisch blockiert.

Unternehmen

Ist der/die Kandidat:in aktuell in Kündigung oder noch fest angestellt?

Personalvermittler

Aktuell fest angestellt, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

Unternehmen

Passt gut. Wie sieht es mit der Gehaltsvorstellung aus?

Personalvermittler

Zwischen 75.000 € und 85.000 € Jahresbrutto, verhandelbar.

Erst wenn ein Kandidatenprofil aktiv akzeptiert wird, verschickt SilentHire Kandidatenprofil und Kontaktdaten per E-Mail an beide Seiten – der Chat davor bleibt vollständig anonym.

Recruiting ohne Lärm – aber mit klaren Spielregeln.

SilentHire ist die neutrale Schicht zwischen Personalvermittlern und suchenden Unternehmen: klare Regeln, transparente Honorare pro Kandidatenprofil und eine eindeutige Kontaktfreigabe per E-Mail – danach läuft die Zusammenarbeit direkt zwischen Ihnen. Kein Wildwuchs, keine versteckten Absprachen.