Glossar

Personalvermittlung von A bis Z

Die wichtigsten Begriffe aus Personalvermittlung, Zeitarbeit und Recruiting – kurz erklärt, mit Verweis auf den passenden Ratgeber.

A

Active Sourcing

Direkte Ansprache passender Kandidaten, etwa über LinkedIn oder XING, statt auf Bewerbungen zu warten. So erreichen Personalvermittler auch Menschen, die gerade nicht aktiv suchen.

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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Gutschein der Agentur für Arbeit, mit dem sie eine private Arbeitsvermittlung bezahlt: 2.500 € je erfolgreicher Vermittlung, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 € (§ 45 SGB III).

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Anforderungsprofil

Beschreibung, was eine Person für die Stelle mitbringen muss und was wünschenswert ist. Grundlage für jeden Suchauftrag.

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Anonyme Stellenausschreibung

Stellenangebot ohne Firmennamen, etwa wenn eine Nachbesetzung vertraulich bleiben soll oder Wettbewerber nichts von der Suche erfahren sollen.

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Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

Ein Personaldienstleister stellt die Fachkraft selbst an und überlässt sie einem Unternehmen gegen einen Stundensatz. Dafür braucht er eine Erlaubnis nach § 1 AÜG.

Mehr dazu: Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

AÜG-Erlaubnis

Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie gilt zunächst ein Jahr; nach drei Jahren ist eine unbefristete Erlaubnis möglich (§ 2 AÜG).

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AZAV

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nach ihr lassen sich Personalvermittler von einer fachkundigen Stelle zulassen, um Vermittlungsgutscheine abrechnen zu können.

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B

Branchenzuschlag

Zuschlag auf den Tariflohn von Leiharbeitnehmern in bestimmten Einsatzbranchen, zum Beispiel Metall und Elektro. Er steigt mit der Dauer des Einsatzes.

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D

Direktvermittlung

Der Personalvermittler stellt Kandidaten vor, das Unternehmen stellt selbst fest ein. Bezahlt wird meist ein einmaliges Honorar bei Erfolg.

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E

Equal Pay

Leiharbeitnehmer erhalten grundsätzlich den gleichen Lohn wie vergleichbare Stammbeschäftigte (§ 8 AÜG). Ein Tarifvertrag darf in der Regel neun Monate abweichen, mit Branchenzuschlägen bis zu 15 Monate.

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Erfolgshonorar (Provision)

Honorar, das nur bei erfolgreicher Einstellung fällig wird. In der Personalvermittlung üblich sind 20 bis 35 % des ersten Jahresbruttogehalts.

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Exklusivauftrag

Für eine Stelle sucht nur ein Personalvermittler. Das kann sich lohnen, wenn er dafür besonders intensiv sucht; ohne Exklusivität erreichen mehrere Vermittler mehr Kandidaten.

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H

Headhunter

Umgangssprachlich für Personalvermittler und -berater, die Kandidaten gezielt ansprechen, vor allem Fach- und Führungskräfte.

Mehr dazu: Headhunter

Höchstüberlassungsdauer

Dieselbe Person darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden, soweit ein Tarifvertrag nichts anderes regelt (§ 1 Abs. 1b AÜG).

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K

Kalkulationsfaktor

Verhältnis von Verrechnungssatz zu Stundenlohn in der Zeitarbeit. Er deckt Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Verwaltung und Gewinn und liegt oft bei etwa 1,8 bis 2,2.

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Kandidatenprofil

Anonymisierte Zusammenfassung eines Kandidaten mit Erfahrung, Qualifikationen und Gehaltswunsch – ohne Name und Kontaktdaten.

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M

Mindestlohn

Gesetzliche Lohnuntergrenze: 13,90 € je Stunde seit 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027. In der Zeitarbeit liegt der Tariflohn darüber.

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N

Nachbesetzungsgarantie

Zusage des Personalvermittlers, ohne neues Honorar nachzubesetzen oder einen Teil zu erstatten, wenn die vermittelte Person in der Probezeit geht. Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate.

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P

Personalberatung

Übernimmt die ganze Suche mit Marktanalyse, Direktansprache und Auswahl, meist für Führungs- und Schlüsselpositionen. Bezahlt wird oft ein festes Honorar in Raten, auch ohne Einstellung.

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Personaldienstleister

Oberbegriff für Unternehmen, die Personal vermitteln oder überlassen – also Personalvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen.

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Personalvermittlung

Ein Vermittler stellt einem Unternehmen passende Kandidaten vor, die es selbst fest einstellt. Für private Arbeitsvermittlung genügt seit 2002 eine Gewerbeanmeldung.

Mehr dazu: Personalvermittlung

R

Recruiting-Kanäle

Wege, auf denen Unternehmen Personal finden: Stellenbörsen, Karriereseite, Empfehlungen, soziale Netzwerke, Personalvermittler und Zeitarbeit.

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Retainer

Festes Honorar für eine Suche, meist in Raten: ein Teil bei Auftragsbeginn, weitere bei Zwischenschritten und der Einstellung. Es wird auch fällig, wenn niemand eingestellt wird.

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S

Schutzfrist

Zeitraum, in dem das Honorar auch fällig wird, wenn Sie eine vorgestellte Person erst später oder über einen anderen Weg einstellen. Üblich sind 6 bis 12 Monate.

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Suchauftrag

Auftrag an einen Personalvermittler, eine bestimmte Stelle zu besetzen – mit Briefing zu Aufgaben, Anforderungen, Gehalt und Konditionen.

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T

Time-to-Hire

Zeit von der Freigabe einer Stelle bis zur Zusage eines Kandidaten. Je länger sie dauert, desto höher die Vakanzkosten.

Mehr dazu: Time-to-Hire

U

Übernahme eines Leiharbeitnehmers

Das Unternehmen stellt einen überlassenen Mitarbeiter fest ein. Verbieten darf der Personaldienstleister das nicht, er darf aber eine angemessene, vereinbarte Vermittlungsprovision verlangen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG).

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V

Vakanzkosten

Kosten einer unbesetzten Stelle: entgangener Umsatz, Überstunden und Mehrarbeit im Team. Grob gerechnet aus Jahresgehalt, Arbeitstagen und einem Vakanzfaktor.

Mehr dazu: Vakanzkosten

Vermittlungsvertrag

Vertrag zwischen Unternehmen und Personalvermittler über Honorar, Fälligkeit, Nachbesetzung, Schutzfrist und Exklusivität. Schriftlich ist dringend zu empfehlen.

Mehr dazu: Vermittlungsvertrag

Verrechnungssatz

Stundensatz, den ein Personaldienstleister dem Kunden für einen überlassenen Mitarbeiter berechnet. Er liegt deutlich über dem Stundenlohn, weil Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Verwaltung und Gewinn darin stecken.

Mehr dazu: Verrechnungssatz

Z

Zeitarbeitstarif (GVP/DGB)

Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer. Entgeltgruppe 1 liegt seit 01.09.2026 bei 15,33 € je Stunde, ab 01.04.2027 bei 15,87 €.

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Stand: 7. November 2026